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   OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15   

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OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15 (https://dejure.org/2015,12401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.06.2015 - 5 ME 93/15 (https://dejure.org/2015,12401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 5 ME 93/15 (https://dejure.org/2015,12401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • niedersachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.09.2016)

    Anke van Hove ist neue Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg

  • noz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 06.01.2016)

    Oberlandesgericht Oldenburg: Klage verzögert die Ernennung eines neuen Präsidenten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Soweit der den Beamten oder Soldaten aktuell beurteilende Vorgesetzte die Tätigkeit des Beamten oder Soldaten nicht aus eigener Anschauung beurteilen kann, hat er sich die ihm fehlenden eigenen Erkenntnisse durch Anforderung und Auswertung eines Beurteilungsbeitrags des früheren Vorgesetzten zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.3.2015 - BVerwG 1 WB 44.14 -, juris Rn. 47; Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 A 2.10 -, juris Rn. 11f. m. w. N.).

    Der Beurteiler darf von der Heranziehung dieser Erkenntnisquellen nicht deshalb absehen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten oder Soldaten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 11; Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47).

    Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 12; Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Dies begründet sich daraus, dass zur Erfüllung der Funktion der Beurteilung nach Art. 33 Abs. 2 GG, die Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen zu bieten, eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung gewährleistet sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - BVerwG 2 A 9.07 -, juris Rn. 36).

    Der zuständige Beurteiler muss dann die eingeholten Beiträge selbstständig würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2008, a. a. O., juris Rn. 35 m. w. N.).

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 12; Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Der Beurteiler darf von der Heranziehung dieser Erkenntnisquellen nicht deshalb absehen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten oder Soldaten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 11; Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der realistischen, nicht nur entfernten Möglichkeit, dass der unterlegene Bewerber bei Vermeidung des Fehlers einem der ausgewählten Mitbewerber vorgezogen wird, dürfen nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Vielmehr muss auch die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein (BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2015 - 5 ME 93/15
    Soweit der den Beamten oder Soldaten aktuell beurteilende Vorgesetzte die Tätigkeit des Beamten oder Soldaten nicht aus eigener Anschauung beurteilen kann, hat er sich die ihm fehlenden eigenen Erkenntnisse durch Anforderung und Auswertung eines Beurteilungsbeitrags des früheren Vorgesetzten zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.3.2015 - BVerwG 1 WB 44.14 -, juris Rn. 47; Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 A 2.10 -, juris Rn. 11f. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Dass in einem Auswahlverfahren um einen ausgeschriebenen (Beförderungs-)Dienstposten auch die Leistungen zu berücksichtigen sind, die ein Bewerber als politischer Beamter in dem Statusamt eines Staatssekretärs erbracht hat, hat der beschließende Senat auch bereits in seinem Beschluss vom 5. Juni 2015 (- 5 ME 93/15 -, juris), in dem es um die Übertragung des Amtes der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts bei einem anderen niedersächsischen Oberlandesgericht ging, deutlich gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 43/18

    Beurteilung im höheren Statusamt; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Etwas Anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des beschließenden Senats vom 5. Juni 2015 (- 5 ME 93/15 -, juris).

    Dass in einem Auswahlverfahren um einen ausgeschriebenen (Beförderungs-)Dienstposten auch die Leistungen zu berücksichtigen sind, die ein Bewerber als politischer Beamter in dem Statusamt eines Staatssekretärs erbracht hat, hat der beschließende Senat auch bereits in seinem Beschluss vom 5. Juni 2015 (a. a. O.), in dem es um die Übertragung des Amtes der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts bei einem anderen niedersächsischen Oberlandesgericht ging, deutlich gemacht.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    Der Umstand, dass sich der vormalige Vorgesetzte oder Beurteiler im Ruhestand befindet, entbindet den Dienstherrn regelmäßig nicht von seiner Verpflichtung, ihn um einen entsprechenden Beurteilungsbeitrag zu bitten (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, a. a. O., Rn. 28; Beschluss vom 16.4.2013 - BVerwG 2 B 134.11 -, juris Rn. 18; Urteil vom 28.1.2016, a. a. O., Rn. 25f.; Urteil vom 1.3.2018, a. a. O., Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 5.6.2015 - 5 ME 93/15 -, juris Rn. 16f.).
  • VG Hannover, 07.02.2018 - 2 B 11230/17

    Konkurrentenstreitverfahren; Leistungsgrundsatz; politischer Beamter;

    Es wäre mit dem Leistungsgrundsatz nicht zu vereinbaren, eine etwas mehr als 2-jährige Tätigkeit als Staatssekretärin unter den Tisch fallen zu lassen oder mit einem "Politmalus" versehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 5 ME 93/15 -, juris Rn. 28 zur Verpflichtung des Dienstherrn, im Rahmen eines Auswahlverfahrens für die Besetzung der Stelle eines Präsidenten bei einem Oberlandesgericht einen Beurteilungsbeitrag für die frühere Tätigkeit eines Bewerbers als Staatssekretär im Justizministerium einzuholen).
  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

    Dabei hat er es grundsätzlich versäumt, im Rahmen der ihm obliegenden Kompatibilitätsherstellung besondere Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale hervorzuheben, die ihm für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle und damit zugleich für die Bildung des erforderlichen Vergleichsmaßstabs wesentlich erscheinen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris, Rn. 14; Beschl. v. 9. Juli 2015 - 5 ME 95/15 - BeckRS 2015, 47898, Rn. 18 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18

    Auswahlgespräch; Gesamturteil; Kommunalbeamter; Personalauswahlrichtlinie;

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies regelmäßig die aktuellen aussagekräftigen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 5.6.2015 - 5 ME 93/15 -, juris Rn. 6), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.
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